Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 6 - Beistandschaft (§§ 1712 - 1717) |
(1) Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Der Antrag kann auch von einem nach § 1776 berufenen Vormund gestellt werden. Er kann nicht durch einen Vertreter gestellt werden.
(2) Vor der Geburt des Kindes kann die werdende Mutter den Antrag auch dann stellen, wenn das Kind, sofern es bereits geboren wäre, unter Vormundschaft stünde. Ist die werdende Mutter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so kann sie den Antrag nur selbst stellen; sie bedarf hierzu nicht der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Für eine geschäftsunfähige werdende Mutter kann nur ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen.
Rechtsprechung zu § 1713 BGB
16 Entscheidungen zu § 1713 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Naumburg, 15.08.2002 - 8 WF 175/02
Beistandschaft des Jugendamtes
- AG Hamm, 21.12.1998 - 3 F 119/98
- OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 WF 204/01
Unterhalt - vereinfachtes Verfahren - Beistandschaft - Tenorierung - Umwandlung ...
- OLG Stuttgart, 20.09.2001 - 18 WF 22/01
Beistandschaft bei gemeinsamer elterlicher Sorge der noch verheirateten Eltern
- LG Kaiserslautern, 09.07.2001 - 1 T 95/01
Auswahl des örtlich zuständigen Jugendamtes als Pfleger.
- OLG Schleswig, 31.07.2001 - 12 UF 153/01
Vereinfachtes Verfahren für Unterhaltsfestsetzung; Volljährigkeit bei ...
- OLG Schleswig, 15.12.1999 - 13 WF 122/99
Rechts- und Parteifähigkeit eines Ungeborenen
- OLG Rostock, 23.05.2006 - 11 WF 79/06
Keine Beistandsschaft des Jugendamtes nach dem Tod eines Kindes
- OLG Stuttgart, 09.10.2006 - 17 UF 182/06
Beistandschaft für ein Kind getrennt lebender Eltern mit gemeinsamer Sorge: ...
- OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 16 WF 15/05
Prozesskostenhilfe und Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht einer ...
- BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05
Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung durch minderjährigen Unterhaltsgläubiger
- OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03
Gebot der Waffengleichheit im Fall der Beistandschaft durch das Jugendamt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 12 E 489/01
- OLG Nürnberg, 20.11.2000 - 11 WF 3908/00
Beistandschaft des Jugendamtes - Aufgaben - Anfechtung eines ...
- OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 2 WF 99/00
Erlöschen der Beistandschaft - Volljährigkeit des Kindes
- BayObLG, 20.08.1999 - 1Z BR 110/99
Schlussrechnung des Jugendamts nach der Umwandlung von Amtspflegschaften in ...
Literatur im Internet zu § 1713 BGB
Querverweise
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 223 (Übergangsvorschrift zum Beistandschaftsgesetz vom 4. Dezember 1997)
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