Literatur im Internet zu § 1714 BGB
Querverweise
Auf § 1714 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 223 (Übergangsvorschrift zum Beistandschaftsgesetz vom 4. Dezember 1997)
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