Rechtsprechung zu § 173 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 32 Entscheidungen zu § 173 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 3 Urteilsbesprechungen zu § 173 BGB bei ibr-online
- BGH, Treuhand Steuerberatungsgesellschaft, 18.9.01 (NJW 2001, 3774)
Art. 1 § 1 RBerG, Abgrenzung zwischen Rechtsbesorgung und kaufmännischer Hilfeleistung (hier ersteres bejaht);
§ 139 BGB, zur Frage, ob die Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrags eine gleichzeitige Vollmachtserteilung erfaßt;
§§ 172, 173 BGB gelten auch, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt worden ist
- BGH, "Zeichnungsschein" Immobilien-GbR, 2.5.00 (NJW 2000, 2270)
§ 1 HWiG (jetzt § 312 BGB <Fassung ab 1.1.02>), § 166 BGB, Vertretung beim Haustürgeschäft: es kommt auf die Haustürsituation des Vertreters, nicht des Vertretenen an ("situativer Übereilungsschutz");
§§ 172, 173 BGB gelten über ihren Wortlaut hinaus auch dann, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt ist
- BGH, Kanadische Wohnungen I, 1.6.89 (NJW 1989, 2879)
§ 123 II;
§§ 173, 142 II, filialübergreifende Wissenszusammenrechnung, Fahrlässigkeit;
§ 812, Dreiecksverhältnis, Doppelmangel, Kondiktion der Kondiktion
- BGH, Kanadische Wohnungen II, 1.6.89 (NJW 1989, 2881)
§ 123 BGB, §§ 172, 173, 142 II BGB, filialübergreifende Wissenszusammenrechnung;
pVV (vgl. nunmehr § 280 I BGB <Fassung ab 1.1.02>), Aufklärungspflichtverletzung, Wissensvorsprung, Fahrlässigkeit
Literatur im Internet zu § 173 BGB
Querverweise
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 173 BGB bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (2)
Eigene Frage stellen