Rechtsprechung zu § 173 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 31 Entscheidungen zu § 173 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 3 Urteilsbesprechungen zu § 173 BGB bei ibr-online
- BGH, Treuhand Steuerberatungsgesellschaft, 18.9.01 (NJW 2001, 3774)
Art. 1 § 1 RBerG, Abgrenzung zwischen Rechtsbesorgung und kaufmännischer Hilfeleistung (hier ersteres bejaht);
§ 139 BGB, zur Frage, ob die Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrags eine gleichzeitige Vollmachtserteilung erfaßt;
§§ 172, 173 BGB gelten auch, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt worden ist
- BGH, "Zeichnungsschein" Immobilien-GbR, 2.5.00 (NJW 2000, 2270)
§ 1 HWiG (jetzt § 312 BGB <Fassung ab 1.1.02>), § 166 BGB, Vertretung beim Haustürgeschäft: es kommt auf die Haustürsituation des Vertreters, nicht des Vertretenen an ("situativer Übereilungsschutz");
§§ 172, 173 BGB gelten über ihren Wortlaut hinaus auch dann, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt ist
- BGH, Kanadische Wohnungen I, 1.6.89 (NJW 1989, 2879)
§ 123 II;
§§ 173, 142 II, filialübergreifende Wissenszusammenrechnung, Fahrlässigkeit;
§ 812, Dreiecksverhältnis, Doppelmangel, Kondiktion der Kondiktion
- BGH, Kanadische Wohnungen II, 1.6.89 (NJW 1989, 2881)
§ 123 BGB, §§ 172, 173, 142 II BGB, filialübergreifende Wissenszusammenrechnung;
pVV (vgl. nunmehr § 280 I BGB <Fassung ab 1.1.02>), Aufklärungspflichtverletzung, Wissensvorsprung, Fahrlässigkeit
Literatur im Internet zu § 173 BGB
Querverweise
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