Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 7 - Annahme als Kind (§§ 1741 - 1772) |
| Untertitel 1 - Annahme Minderjähriger (§§ 1741 - 1766) |
(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht.
(2) Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.
(3) Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und haben sie keine Sorgeerklärungen abgegeben,
| 1. | kann die Einwilligung des Vaters bereits vor der Geburt erteilt werden; | |
| 2. | darf, wenn der Vater die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs. 1 beantragt hat, eine Annahme erst ausgesprochen werden, nachdem über den Antrag des Vaters entschieden worden ist; | |
| 3. | kann der Vater darauf verzichten, die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs. 1 zu beantragen. Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. § 1750 gilt sinngemäß mit Ausnahme von Absatz 4 Satz 1. |
(4) Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist.
Rechtsprechung zu § 1747 BGB
75 Entscheidungen zu § 1747 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
Adoption II
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ersetzung der Einwilligung des ...
- BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01
- BayObLG, 15.07.1999 - 1Z BR 6/99
Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
- LG Lübeck, 08.08.1997 - 7 T 467/97
- BGH, 14.06.1951 - IV ZR 42/50
Kindesannahme. Widerrechtliche Drohung
- OLG Naumburg, 24.07.2003 - 10 Wx 9/02
Anfechtung der Ablehnung der Aussetzung eines Verfahrens auf Ersetzung der ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67
Normenkontrolle III
- LG Braunschweig, 06.05.1997 - 8 T 310/97
- OLG Hamm, 11.04.1994 - 15 W 49/94
- LG Kassel, 29.07.1992 - 2 T 43/92
- LG Bochum, 06.10.1992 - ZT 238/92
- OLG Celle, 02.09.1991 - 18 W 3/91
- AG Siegen, 15.01.1992 - 2 XVI/89
- LG Berlin, 29.05.1990 - 83 T 102/90
- AG Bruchsal, 10.12.1990 - XVI 18/88
- AG Ibbenbüren, 02.07.1987 - 4 XVI 8/84
- OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 394/86
Literatur im Internet zu § 1747 BGB
- §§ 1741 ff. BGB (Annahme als Kind)
von RA Dr. Peter Finger (Gesetzeskommentar, PDF-Format, 356,0 KB)
in: Anwaltskommentar, Stand: 2004
über www.finger-frankfurt.de/Publikationen.html - Nichtehelicher Vater und Annahme des/seines Kindes
von RA Dr. Peter Finger
- § 1747 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Vormundschafts- und Familiensachen
- § 56e
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