Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 7 - Annahme als Kind (§§ 1741 - 1772) |
| Untertitel 1 - Annahme Minderjähriger (§§ 1741 - 1766) |
(1) Die Einwilligung nach §§ 1746, 1747 und 1749 ist dem Familiengericht gegenüber zu erklären. Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Die Einwilligung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Familiengericht zugeht.
(2) Die Einwilligung kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erteilt werden. Sie ist unwiderruflich; die Vorschrift des § 1746 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Die Einwilligung kann nicht durch einen Vertreter erteilt werden. Ist der Einwilligende in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so bedarf seine Einwilligung nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Vorschrift des § 1746 Abs. 1 Satz 2, 3 bleibt unberührt.
(4) Die Einwilligung verliert ihre Kraft, wenn der Antrag zurückgenommen oder die Annahme versagt wird. Die Einwilligung eines Elternteils verliert ferner ihre Kraft, wenn das Kind nicht innerhalb von drei Jahren seit dem Wirksamwerden der Einwilligung angenommen wird.
Rechtsprechung zu § 1750 BGB
34 Entscheidungen zu § 1750 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- AG Lahnstein, 23.01.1994 - 1 XVI 7/91
- KG, 27.04.1993 - 1 W 1902/93
- OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 394/86
- OLG Hamm, 15.10.1981 - 15 W 196/81
- BayObLG, 19.09.1996 - 1Z BR 143/96
- OLG Naumburg, 30.06.2004 - 14 WF 64/04
Einstweilige Anordnung im Umgangsrechtsverfahren - keine Bindung deutscher ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Naumburg, 24.07.2003 - 10 Wx 11/02
- OLG Naumburg, 24.07.2003 - 10 Wx 9/02
Anfechtung der Ablehnung der Aussetzung eines Verfahrens auf Ersetzung der ...
- OLG Naumburg, 09.07.2004 - 14 UF 60/04
- BGH, 28.11.1995 - XI ZR 37/95
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
- BayObLG, 09.01.2002 - 1Z BR 30/01
Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes - ...
- BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95
Adoption eines Volljährigen nach den Vorschriften der Minderjährigenadoption
- OLG Hamm, 14.02.1991 - 15 W 30/91
- KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05
Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08
Adoptionsanerkennung: Frist zur Vorlage einer in Guatemala errichteten ...
- KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08
- OLG Brandenburg, 10.06.2008 - 10 UF 110/07
Kindesunterhalt: Zahlung von Schutzgeld - hier: des ehemals in Russland ...
- VG Saarlouis, 23.11.2005 - 10 K 71/05
Wandlung eines Pflegeverhältnisses zur Adoptionspflege
- BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 49.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum; Bekenntnisfähigkeit; Bekenntnisvertretung bei ...
- LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01
Adoption: Kindesannahme bei unbekanntem Aufenthalt des Erzeugers; gerichtliche ...
- BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99
Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen
Literatur im Internet zu § 1750 BGB
- §§ 1741 ff. BGB (Annahme als Kind)
von RA Dr. Peter Finger (Gesetzeskommentar, PDF-Format, 356,0 KB)
in: Anwaltskommentar, Stand: 2004
über www.finger-frankfurt.de/Publikationen.html - § 1750 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Einwilligungsvorbehalt
Kindschaftsrecht - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Schlußvorschriften
- Verhältnis zu anderen Gesetzen
- Bundesrecht
- § 56 (Beseitigung von Doppelzuständigkeiten)
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Geschäftsfähigkeit
- § 106 (Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger) (zu § 1750 III 2)
- Willenserklärung
- § 127a (Gerichtlicher Vergleich) (zu § 1750 I 2)
- Bedingung und Zeitbestimmung
- §§ 158 ff (Aufschiebende und auflösende Bedingung) (zu § 1750 II 1)
- Vertretung und Vollmacht
- § 164 (Wirkung der Erklärung des Vertreters) (zu § 1750 III 1)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 1 ff (Geltungsbereich) (zu § 1750 I 2)
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