Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 7 - Annahme als Kind (§§ 1741 - 1772) |
| Untertitel 1 - Annahme Minderjähriger (§§ 1741 - 1766) |
(1) Sind die Annehmenden mit dem Kind im zweiten oder dritten Grad verwandt oder verschwägert, so erlöschen nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den Eltern des Kindes und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten.
(2) Nimmt ein Ehegatte das Kind seines Ehegatten an, so erlischt das Verwandtschaftsverhältnis nicht im Verhältnis zu den Verwandten des anderen Elternteils, wenn dieser die elterliche Sorge hatte und verstorben ist.
Rechtsprechung zu § 1756 BGB
20 Entscheidungen zu § 1756 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/08
Familienrecht - Verwandtschaftsverhältnis bei (Stiefkind-) Adoption
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 14.11.2012 - 14 U 9/12
- LG Koblenz, 29.08.2000 - 2 T 470/00
BGB § 1924, § 1755, § 1756 Abs. 2
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist ...
- VG München, 14.12.2011 - M 23 K 11.2630
Ermessensausweisung wegen nicht nur vereinzelter Verstöße gegen ...
- VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412
Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Erlöschen der ...
- BayObLG, 25.11.1996 - 1Z BR 47/96
BGB § 1748, § 1793, § 1589; SGB VIII § 51
- BayObLG, 06.12.1996 - 1Z BR 100/96
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Literatur im Internet zu § 1756 BGB
- §§ 1741 ff. BGB (Annahme als Kind)
von RA Dr. Peter Finger (Gesetzeskommentar, PDF-Format, 356,0 KB)
in: Anwaltskommentar, Stand: 2004
über www.finger-frankfurt.de/Publikationen.html - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Annahme als Kind
- Annahme Volljähriger
- § 1772 (Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme)
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1925 (Gesetzliche Erben zweiter Ordnung)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 234 (Viertes Buch. Familienrecht)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 9 (Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners)