Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) |
| Titel 1 - Vormundschaft (§§ 1773 - 1895) |
| Untertitel 1 - Begründung der Vormundschaft (§§ 1773 - 1792) |
(1) Ist die Vormundschaft nicht einem nach § 1776 Berufenen zu übertragen, so hat das Familiengericht nach Anhörung des Jugendamts den Vormund auszuwählen.
(2) Das Familiengericht soll eine Person auswählen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet ist. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Personen sind der mutmaßliche Wille der Eltern, die persönlichen Bindungen des Mündels, die Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Mündel sowie das religiöse Bekenntnis des Mündels zu berücksichtigen.
(3) Das Familiengericht soll bei der Auswahl des Vormunds Verwandte oder Verschwägerte des Mündels hören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann. Die Verwandten und Verschwägerten können von dem Mündel Ersatz ihrer Auslagen verlangen; der Betrag der Auslagen wird von dem Familiengericht festgesetzt.
Rechtsprechung zu § 1779 BGB
63 Entscheidungen zu § 1779 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 8 UF 139/10
- BayObLG, 16.12.1999 - 4Z AR 66/99
Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und die ...
- OLG Hamm, 26.02.1996 - 15 W 122/95
- OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 9 UF 232/11
- OLG Hamm, 30.12.2011 - 2 WF 314/11
- OLG Hamm, 01.12.1998 - 15 W 339/98
- BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06
Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung der Großeltern bei Anordnung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 4 UF 110/06
Übertragung der Vormundschaft auf die Großeltern wegen Erziehungsunfähigkeit der ...
- OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 4 UF 110/06
- KG, 01.07.2008 - 1 W 360/07
Vormundschaft: Anspruch eines nicht sorgeberechtigten Kindesvaters, der die ...
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Literatur im Internet zu § 1779 BGB
- § 1779 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
- Vormundschaft
- Fürsorge und Aufsicht des Familiengerichts
- § 1847 (Anhörung der Angehörigen)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- § 53 (Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern)
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