Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)   
   Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft (§§ 1773 - 1921)   
   Titel 1 - Vormundschaft (§§ 1773 - 1895)   
   Untertitel 2 - Führung der Vormundschaft (§§ 1793 - 1836e)   
§ 1798
Meinungsverschiedenheiten

Steht die Sorge für die Person und die Sorge für das Vermögen des Mündels verschiedenen Vormündern zu, so entscheidet bei einer Meinungsverschiedenheit über die Vornahme einer sowohl die Person als das Vermögen des Mündels betreffenden Handlung das Familiengericht.

Rechtsprechung zu § 1798 BGB

2 Entscheidungen zu § 1798 BGB in unserer Datenbank:

Zur Gesamtübersicht

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Stellenmarkt mit 25.266 aktuellen Stellenanzeigen bei



Ausgewählte Stellenangebote:
Anwalt/Anwältin - Rechtsgebiet Arbeits- oder Erbrecht
Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Lahr, Schwarzwald
25.05.2012
BGB/Familienrecht
Stadtverwaltung Kitzscher
01662 Meißen
24.05.2012
Hannover-30519
22.05.2012

Stellenangebote mit Schwerpunkt Familienrecht

Literatur im Internet zu § 1798 BGB

Querverweise

Auf § 1798 BGB verweisen folgende Vorschriften:
    BGB
      Familienrecht
        Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
          Rechtliche Betreuung
            § 1908i (Entsprechend anwendbare Vorschriften)
    Rechtspflegergesetz (RPflG)
      Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
        § 15 (Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen)

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 1798 BGB bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht