Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 3 - Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (§§ 1773 - 1888) |
Titel 2 - Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809 - 1813) |
(1) Der Minderjährige erhält einen Zuwendungspfleger, wenn
(2) 1Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung, der Zuwendende bei der Zuwendung
1. | einen Zuwendungspfleger benennen, | |
2. | den Zuwendungspfleger von den Beschränkungen gemäß den §§ 1843, 1845, 1846, 1848, 1849 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 sowie § 1865 befreien. |
2In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 gilt § 1783 entsprechend. 3In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 gilt § 1859 Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend.
(3) 1Das Familiengericht hat die Befreiungen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 aufzuheben, wenn sie das Vermögen des Pfleglings erheblich gefährden. 2Solange der Zuwendende lebt, ist zu einer Abweichung der von ihm erteilten Befreiungen seine Zustimmung erforderlich und genügend. 3Ist er zur Abgabe einer Erklärung dauerhaft außerstande oder ist sein Aufenthalt dauerhaft unbekannt, so hat das Familiengericht unter Beachtung der Voraussetzung des Satzes 1 die Zustimmung zu ersetzen.
(4) 1Sofern der Pflegling nicht mittellos ist, bestimmt sich die Höhe des Stundensatzes des Zuwendungspflegers nach seinen für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte. 2§ 1881 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
Rechtsprechung zu § 1811 BGB
44 Entscheidungen zu § 1811 BGB in unserer Datenbank:
- LG Bremen, 21.06.2019 - 4 O 1796/17
Anordnung der mündelsicheren Anlage des Nachlasses
- BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
Zur Frage, ob die Ausbildung zur "Kauffrau im Einzelhandel" die Betreuervergütung ...
- OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 20 W 175/18
Zur Genehmigungsfähigkeit der Anlage von Nachlassgeldern auf einem Treuhandkonto ...
- LG Rottweil, 19.08.2016 - 1 T 111/16
Rechtliche Betreuung: Anlage des Vermögens des Betreuten in Edelmetall
- OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01
Betreuung: Genehmigungsfähigkeit einer Vermögensanlage in einem offenen ...
- OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Umschichtung von ...
- LG Karlsruhe, 17.11.2022 - 11 T 136/22
Versagung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung für Einmalzahlungen in private ...
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- OLG Schleswig, 16.07.2020 - 2 U 7/19
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§ 1811 BGB in Nachschlagewerken
- § 1811 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Bankgeschäfte
- Befreiter Betreuer
- Bestattungsvertrag
- Betreuerpflichten
- Gegenbetreuer
- Geldanlage
- Genehmigung
- Genehmigungen von a bis z
- Genehmigungspflichten
- Mündelgeld
- Mündelsicher
- Rechtspfleger
- Sperrvermerk
- Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
Querverweise
Auf § 1811 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Familienrecht
- Vormundschaft. Rechtliche Betreuung. Pflegschaft
- Rechtliche Betreuung
- § 1908i
- Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG)
- Sonstige Vorschriften
- § 24 (Aufsicht des Familiengerichts und des Betreuungsgerichts)