Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) |
| Titel 1 - Vormundschaft (§§ 1773 - 1895) |
| Untertitel 2 - Führung der Vormundschaft (§§ 1793 - 1836e) |
(1) Die Vormundschaft wird unentgeltlich geführt. Sie wird ausnahmsweise entgeltlich geführt, wenn das Gericht bei der Bestellung des Vormunds feststellt, dass der Vormund die Vormundschaft berufsmäßig führt. Das Nähere regelt das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.
(2) Trifft das Gericht keine Feststellung nach Absatz 1 Satz 2, so kann es dem Vormund und aus besonderen Gründen auch dem Gegenvormund gleichwohl eine angemessene Vergütung bewilligen, soweit der Umfang oder die Schwierigkeit der vormundschaftlichen Geschäfte dies rechtfertigen; dies gilt nicht, wenn der Mündel mittellos ist.
(3) Dem Jugendamt oder einem Verein kann keine Vergütung bewilligt werden.
Rechtsprechung zu § 1836 BGB
805 Entscheidungen zu § 1836 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01
Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4
- LG Stendal, 07.07.1994 - 22 T 20/94
Betreuungsrecht
- KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05
Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger ...
- LG Stendal, 04.11.1994 - 22 T 227/94
Betreuungsrecht
- OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
- BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
Vergütung des Nachlasspflegers
- BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 145/98
Bemessung der Vergütung für den Betreuer eines nicht mittellosen Betroffenen nur ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99
Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs
- BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99
- OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03
Erkennbarkeit der Zeitansätze als Voraussetzung für Betreuervergütung
- OLG Naumburg, 30.11.2002 - 8 Wx 28/02
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
bildungsmarkt-sachsen.de
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Familienrecht
Literatur im Internet zu § 1836 BGB
- § 1836 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufwandspauschale
Aufwendungsersatz
Auswahl des Betreuers
Beamte als Betreuer
Behördenbetreuer
Beratung
Berufsbetreuer
Bestattung
Betreuer (Ehrenamt)
Betreuerbestellung
Betreuervergütung
Betreuervergtung
Betreuungsbehörde
Betreuungsverfahren
Einführungsgespräch
Ermessensvergütung
Gegenbetreuer
Gerichtsbeschluss
Mündelgeld
Rechtsmittel
Schlusstätigkeiten
VBVG-Rechtsprechung
Vergütung
Vermögenssorge
Vermögensverwaltung
Vermögensverzeichnis
Verpflichtungsgespräch
Vorsorgevollmacht - vertiefte Infos - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
- Allgemeines
- § 1 (Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 168 (Beschluss über Zahlungen des Mündels)
- BGB
- Familienrecht
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (2)
Eigene Frage stellen