Rechtsprechung zu § 1846 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 4 Entscheidungen zu § 1846 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 1846 BGB
- § 1846 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Abschlussbericht
Beaufsichtigung
Betreuungsverfahren
BGB
Einstweilige Anordnung
Familienverfahrensgesetz
Rechtspfleger
Unterbringung
Unterbringungsverfahren
Unterbringungsähnliche Maßnahme
Vorläufiger Betreuer - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 1846 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Familienrecht
- Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
- Rechtliche Betreuung
- § 1908i (Entsprechend anwendbare Vorschriften)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 152 (Örtliche Zuständigkeit)
- Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Verfahren in Unterbringungssachen
- § 334 (Einstweilige Maßregeln)
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Betreuungssachen, Unterbringungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
- § 37 (Amtsgericht als Betreuungsgericht im württembergischen Rechtsgebiet)
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