Literatur im Internet zu § 1857a BGB
- § 1857a BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Beaufsichtigung
Befreiter Betreuer
Behördenbetreuer
Mündelsicher
Schlusstätigkeiten
Vereinsbetreuer - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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