Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)   
   Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft (§§ 1773 - 1921)   
   Titel 1 - Vormundschaft (§§ 1773 - 1895)   
   Untertitel 6 - Beendigung der Vormundschaft (§§ 1882 - 1895)   
§ 1882
Wegfall der Voraussetzungen

Die Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen.

Rechtsprechung zu § 1882 BGB

11 Entscheidungen zu § 1882 BGB in unserer Datenbank:

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