Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) |
| Titel 2 - Rechtliche Betreuung (§§ 1896 - 1908k) |
(1) Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenkreis betraut wird. Mehrere Betreuer, die eine Vergütung erhalten, werden außer in den in den Absätzen 2 und 4 sowie § 1908i Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1792 geregelten Fällen nicht bestellt.
(2) Für die Entscheidung über die Einwilligung in eine Sterilisation des Betreuten ist stets ein besonderer Betreuer zu bestellen.
(3) Soweit mehrere Betreuer mit demselben Aufgabenkreis betraut werden, können sie die Angelegenheiten des Betreuten nur gemeinsam besorgen, es sei denn, dass das Gericht etwas anderes bestimmt hat oder mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
(4) Das Gericht kann mehrere Betreuer auch in der Weise bestellen, dass der eine die Angelegenheiten des Betreuten nur zu besorgen hat, soweit der andere verhindert ist.
Rechtsprechung zu § 1899 BGB
102 Entscheidungen zu § 1899 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10
Familienrecht - Bestellung eines Ergänzungsbetreuers
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01
Entlassung eines von mehreren Betreuern
- OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
Gemeinschaftliche Betreuung durch die Eltern
- OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 15/05
Bestellung der Eltern als Betreuer ihres volljährigen behinderten Kindes
- OLG Hamm, 09.10.2006 - 15 W 141/06
Vergütung mehrerer Berufbetreuer
- OLG München, 15.09.2010 - 33 Wx 60/10
- LG Münster, 02.07.1996 - 5 T 326/96
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Literatur im Internet zu § 1899 BGB
- Das Zweite Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
von Prof. Dr. iur. Werner Bienwald, Dresden/Oldenburg
Forum Familienrecht 6+7/2005, S. 239-244
über www.forum-familienrecht.de - Alte und neue Probleme mit Patientenverfügungen von Dr. Sebastian Silberg (Aufsatz)
Humboldt Forum Recht (HFR)
- § 1899 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
Aufgabenkreis
Bestellung mehrerer Betreuer
Betreuerbestellung
Betreuerhaftung
Betreuerpflichten
Betreuervergütung
Betreuungsverfahren
Erbausschlagung
Ergänzungsbetreuer
Gegenbetreuer
Gesetzliche Vertretung
Rechtspfleger
Schenkung
Sterilisation
Suchergebnisse
VBVG-Rechtsprechung
Verhinderungsbetreuer
Vertretungsbetreuer
Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
- Sondervorschriften für Betreuer
- § 6 (Sonderfälle der Betreuung)
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 13a
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Betreuungssachen
- § 69i
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 15 (Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen