Rechtsprechung zu § 1902 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 17 Entscheidungen zu § 1902 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 1902 BGB
- Alte und neue Probleme mit Patientenverfügungen von Dr. Sebastian Silberg (Aufsatz)
Humboldt Forum Recht (HFR)
- § 1902 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Alltagsgeschäfte
Arbeitsvertrag
Bestattung
Betreuer (Ehrenamt)
Betreuerhaftung
Eherecht und Betreuung
Erbausschlagung
Gerichtsverfahren
Geschäftsfähigkeit
Gesetzliche Vertretung
Gesetzlicher Vertreter
Gesundheitssorge
Kindschaftsrecht
Kirchenaustritt
Prozessführung
Prozessfähigkeit
Schweigepflicht
Sozialhilfe
Vaterschaftsanerkennung
Vermögensverzeichnis
Vertretung gegenüber Behörden
Zwangsvollstreckung - § 1902 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuung (Recht) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 1902 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 13a
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit
- § 53 (Prozessunfähigkeit bei Betreuung oder Pflegschaft)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
- § 77 III (Antragsberechtigte)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Privatklage
- § 374 III
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