Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) |
| Titel 2 - Rechtliche Betreuung (§§ 1896 - 1908k) |
(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.
(3) Die Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn die Einwilligung, die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht.
(4) Eine Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für einen Bevollmächtigten. Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn die Vollmacht diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst und schriftlich erteilt ist.
Rechtsprechung zu § 1904 BGB
118 Entscheidungen zu § 1904 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
Arztrecht - Lebenserhaltende und -verlängernde Maßnahmen
- OLG Karlsruhe, 29.10.2001 - 19 Wx 21/01
Abbruch der künstlichen Ernährung eines Betreuten
Zum selben Verfahren:
- LG Freiburg, 15.05.2001 - 4 T 105/01
Sterbebegleitung - Beschwerde gegen Amtsgerichtsbeschluss
- LG Freiburg, 15.05.2001 - 4 T 105/01
- OLG Hamm, 03.02.2003 - 15 W 457/02
Zahnbehandlung gegen den Willen des Betroffenen
- LG Darmstadt, 25.06.2008 - 5 T 368/08
Betreuung: vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Beinamputation eines ...
- OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 168/02
Abbruch der Ernährung eines Betreuten; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung?
Zum selben Verfahren:
- LG Lübeck, 25.06.2002 - 7 T 318/02
Sterbebegleitung - Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages nach § ...
- LG Lübeck, 25.06.2002 - 7 T 318/02
- OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 20 W 419/01
Betreuung: Genehmigungserfordernis für die Betreuerentscheidung über den Abbruch ...
- OLG Frankfurt, 15.07.1998 - 20 W 224/98
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in einen ...
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Literatur im Internet zu § 1904 BGB
- Die Patientenverfügung - Bemerkungen zur aktuellen rechtspolitischen Debatte
von Prof. Dr. Volker Lipp / Wiss. Mitarb. Michael Benedikt Nagel, Universität Göttingen
Forum Familienrecht 3/2005, S. 83-88
über www.forum-familienrecht.de - Alte und neue Probleme mit Patientenverfügungen von Dr. Sebastian Silberg (Aufsatz)
Humboldt Forum Recht (HFR)
- § 1904 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
Abschlussbericht
Alterstestament
Beaufsichtigung
Beglaubigung
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde
Betreuerpflichten
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Querverweise
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 13a
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Betreuungssachen, Unterbringungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
- § 37 (Amtsgericht als Betreuungsgericht im württembergischen Rechtsgebiet)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
- § 96 (Nichterhebung von Auslagen in besonderen Fällen)
- Transplantationsgesetz (TPG)
- Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
- § 8c (Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung)