Rechtsprechung zu § 1908c BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 1908c BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 1908c BGB
- Das Zweite Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
von Prof. Dr. iur. Werner Bienwald, Dresden/Oldenburg
Forum Familienrecht 6+7/2005, S. 239-244
über www.forum-familienrecht.de - § 1908c BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuerbestellung
Betreuerwechsel
Rechtspfleger
VBVG-Rechtsprechung - § 1908c BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuerbestellung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 1908c BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 13a
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Betreuungssachen
- § 69i
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 15 (Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen)
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