Rechtsprechung zu § 195 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 320 Entscheidungen zu § 195 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 111 Urteilsbesprechungen zu § 195 BGB bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 195 BGB
- Die Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz beim hängen gebliebenen Architektenvertrag
von RA Dr. Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Die Rechtsprechung gewährt in dem Fall, dass sich ein Mangel der Objektüberwachung endgültig im Bauwerk verwirklicht hat und weder das Architektenwerk abgenommen noch dessen Abnahme verweigert wird, einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 635 BGB a. F. Dieser Anspruch unterlag der regelmäßigen Verjährungsfris des § 195 BGB a. F. von 30 Jahren. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Verjährungsfrist in diesem Fall seit der Schuldrechtsmodernisierung eingreift.
über delegibus.org - Wichtige Rechtsänderungen bei Verjährung, vereinfachtem Unterhaltsverfahren und Zwangsvollstreckung zum 1. 1. 2002
von Leitender Ministerialrat Dr. Bernhard Knittel, München
Forum Familienrecht 2/2002, S. 49-54
über www.forum-familienrecht.de - Zur Verjährung altrechtlicher Schadensersatzansprüche im Zivilrecht
von Dr. Andreas Piekenbrock
AnwBl 2005, 737
über www.anwaltverein.de - Die Verjährung im Versicherungsvertragsrecht
von Dr. Jens Muschner (zus. mit Domenik Henning Wendt) (Aufsatz, PDF-Format)
MDR 2008, 609 ff.
über www.bld.de - § 195 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuerhaftung
Regress der Staatskasse - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 195 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 139b (Übergangsregelung für den bis zum 31. Dezember 2003 geltenden § 51a)
- Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz (EGVVG)
- § 3 (Verjährung)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Sicherung der Qualität der Leistungserbringung
- § 137 (Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
- Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
- § 113 (Verjährung)
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
- § 17 (Verjährung)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Einzelne Versicherungszweige
- Haftpflichtversicherung
- Pflichtversicherung
- § 115 II (Direktanspruch)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
- § 62 S. 1 (Verjährung)
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzanfechtung
- § 146 I (Verjährung des Anfechtungsanspruchs)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Haftpflicht
- § 14 (Verjährung)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
- § 8 VI (Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen)
- Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
- Rechte des Betroffenen
- § 25 VI 2 (Schadensersatz) (zu §§ 195 ff)
- Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
- Arbeitsrechtliche Vorschriften
- Geltungsbereich
- § 18a S. 2 (Verjährung)
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