Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385)   
   Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063)   
   Titel 2 - Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 - 2017)   
   Untertitel 1 - Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 - 1969)   
§ 1968
Beerdigungskosten

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

Rechtsprechung zu § 1968 BGB

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 1968 BGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1968 BGB:
    BGB
      Recht der Schuldverhältnisse
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Unerlaubte Handlungen
            § 844 I (Ersatzansprüche Dritter bei Tötung)
     
      Familienrecht
        Verwandtschaft
          Unterhaltspflicht
            Allgemeine Vorschriften
              § 1615 II (Erlöschen des Unterhaltsanspruchs)
            Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
              § 1615n (Kein Erlöschen bei Tod des Vaters oder Totgeburt)
    Insolvenzordnung (InsO)
      Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
        Nachlaßinsolvenzverfahren
          § 324 I Nr. 2 (Masseverbindlichkeiten)
    Bestattungsgesetz (BestattG)
      Leichenwesen
        Bestattung und Ausgrabung von Leichen, Beisetzung von Aschen Verstorbener
          Bestattung und Beisetzung
            § 31 (Bestattungspflichtige)

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