Literatur im Internet zu § 1970 BGB
- § 1970 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Erbschaft - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 1970 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Mehrheit von Erben
- Rechtsverhältnis der Erben untereinander
- § 2045 (Aufschub der Auseinandersetzung)
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