Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
Titel 2 - Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 - 2017) |
Untertitel 2 - Aufgebot der Nachlassgläubiger (§§ 1970 - 1974) |
(1) 1Der Erbe kann die Befriedigung eines im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass durch die Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger erschöpft wird. 2Der Erbe hat jedoch den ausgeschlossenen Gläubiger vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen zu befriedigen, es sei denn, dass der Gläubiger seine Forderung erst nach der Berichtigung dieser Verbindlichkeiten geltend macht.
(2) 1Einen Überschuss hat der Erbe zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben. 2Er kann die Herausgabe der noch vorhandenen Nachlassgegenstände durch Zahlung des Wertes abwenden. 3Die rechtskräftige Verurteilung des Erben zur Befriedigung eines ausgeschlossenen Gläubigers wirkt einem anderen Gläubiger gegenüber wie die Befriedigung.
Rechtsprechung zu § 1973 BGB
43 Entscheidungen zu § 1973 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 21.10.2020 - VIII ZR 261/18
Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der ...
- OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20
Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und ...
- OLG Köln, 25.09.2015 - 2 Wx 191/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.10.2016 - IV ZB 37/15
Aufgebot der Nachlassgläubiger: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei ...
- BGH, 05.10.2016 - IV ZB 37/15
- OLG Braunschweig, 25.01.2022 - 3 W 68/21
Beschwerde gegen die Ausschließung als Nachlassgläubiger nach Durchführung eines ...
- BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12
Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen ...
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 82/09
Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug ...
- BVerwG, 16.03.2021 - 8 B 3.21
Rüge des Übergehens eines Sachvortrags als Anhörungsrüge
- FG Köln, 10.04.2013 - 3 K 2990/10
Keine Beschränkung der Erbenhaftung bei Veräußerungsgewinn durch Kündigung einer ...
- BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12
Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten ...
Querverweise
Auf § 1973 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben