Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
| Titel 2 - Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 - 2017) |
| Untertitel 3 - Beschränkung der Haftung des Erben (§§ 1975 - 1992) |
(1) Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht. Der Erbe ist in diesem Falle verpflichtet, den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben.
(2) Das Recht des Erben wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Gläubiger nach dem Eintritt des Erbfalls im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung ein Pfandrecht oder eine Hypothek oder im Wege der einstweiligen Verfügung eine Vormerkung erlangt hat.
Rechtsprechung zu § 1990 BGB
185 Entscheidungen zu § 1990 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 16.07.2009 - IX ZR 218/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Nichterhebung der ...
- OVG Thüringen, 09.04.2009 - 4 EO 592/05
Ausbaubeiträge; Haftung des Erben für Abwasserbeitrag; Beitrag; Abwasserbeitrag; ...
- OLG Rostock, 25.06.2008 - 1 U 53/08
Erbenhaftung: Rüge des fehlenden Vorbehalts der Beschränkung der Erbenhaftung im ...
- BGH, 13.01.2004 - XI ZR 35/01
Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Kostengrundentscheidung
- OLG Schleswig, 30.07.2010 - 3 W 48/10
Ansprüche des pflichtteilsberechtigten Erben bei Dürftigkeit des Nachlasses
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 1 A 455/11
- BGH, 13.07.1989 - IX ZR 227/87
Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen der ...
- OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 9 ME 149/08
Nach dem Tod des Erblassers entstandene Niederschlagswassergebühren; ...
- BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11
Fachanwaltsantrag: Was muss die Fallliste enthalten?
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Literatur im Internet zu § 1990 BGB
- § 1990 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Bestattung
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Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1629a (Beschränkung der Minderjährigenhaftung)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
- Beschränkung der Haftung des Erben
- Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
- § 2013 (Folgen der unbeschränkten Haftung des Erben)
- Mehrheit von Erben
- Rechtsverhältnis der Erben untereinander
- § 2036 (Haftung des Erbteilkäufers)
- Testament
- Einsetzung eines Nacherben
- § 2145 (Haftung des Vorerben für Nachlassverbindlichkeiten)