Rechtsprechung zu § 2 BGB
407 Entscheidungen zu § 2 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12
Wechselbezüglichkeit einer auslegungsbedürftigen Nacherbeneinsetzung
- SG Berlin, 13.01.2012 - S 70 AL 4653/10
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Herstellung einer ...
- BGH, 19.09.2008 - V ZR 28/08
Immobilien - Ausgleichsanspruch gegen Bergbauberechtigten bei Erschütterungen
- KG, 26.01.2006 - 8 U 128/05
Gewerberaummietrecht - Auflösende Bedingung bei Nichtzahlung der Kaution?
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98
Militärkraftfahrlehrerin II - Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG aF ("... Sie dürfen ...
- BVerwG, 06.11.1969 - II C 110.67
- OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 3 Wx 195/09
Anforderungen an die Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung gegenüber ...
- OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 16 UF 25/02
Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Kindesmutter: Erlöschen bei Eingehung einer ...
- LAG Niedersachsen, 15.07.2010 - 7 Sa 1590/09
Anspruch auf Vorverlegung eines vereinbarten Altersteilzeitverhältnisses im ...
- LG Kassel, 26.02.2009 - 1 S 344/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz der Mehrwertsteuer aus der ...
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Literatur im Internet zu § 2 BGB
- § 2 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Genehmigungen von a bis z
Geschäftsfähigkeit - § 2 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Volljährigkeit - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Träger der Sozialversicherung
- Zusammensetzung, Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten und Vertrauenspersonen
- § 51 (Wählbarkeit)
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Geschäftsfähigkeit
- § 106 (Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger)
- Fristen, Termine
- § 187 II 2 (Fristbeginn)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Gesellschaft
- § 723 I (Kündigung durch Gesellschafter)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eingehung der Ehe
- Ehefähigkeit
- § 1303 I (Ehemündigkeit)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Der Bundestag
- Art. 38 II
- Versammlungsgesetz (VersG)
- Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen
- § 9 I 2
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