Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
| Titel 4 - Mehrheit von Erben (§§ 2032 - 2063) |
| Untertitel 1 - Rechtsverhältnis der Erben untereinander (§§ 2032 - 2057a) |
(1) Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind; die zur Erhaltung notwendigen Maßregeln kann jeder Miterbe ohne Mitwirkung der anderen treffen.
(2) Die Vorschriften der §§ 743, 745, 746, 748 finden Anwendung. Die Teilung der Früchte erfolgt erst bei der Auseinandersetzung. Ist die Auseinandersetzung auf längere Zeit als ein Jahr ausgeschlossen, so kann jeder Miterbe am Schluss jedes Jahres die Teilung des Reinertrags verlangen.
Rechtsprechung zu § 2038 BGB
299 Entscheidungen zu § 2038 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04
Erbrecht - Mitwirkungspflicht der Erben bei Verkauf eines Nachlassgrundstücks
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 16 U 131/03
Gemeinschaftliche Nachlassverwaltung durch Miterben: Verfügungen nur eines ...
- OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 16 U 131/03
- BGH, 28.04.2006 - LwZR 10/05
Pachtrecht - Kündigung Grundstückspachtvertrag: Verfügung ü. Nachlassgegenstand?
- BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
Mietrecht - Kündigung durch Mehrheitsentscheidung der Erbengemeinschaft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09
Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 3 S 2003/12
- OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 U 255/10
Nachlassverwaltung durch einzelnen Miterben nach § 2038 BGB auch bei ...
- OLG Celle, 30.01.2003 - 6 U 106/02
Nachlassverwaltung: Kein Anspruch gegen Miterben auf Zustimmung zur Berichtigung ...
- BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 25.06
Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzung von Amts ...
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Literatur im Internet zu § 2038 BGB
- Auskunftsansprüche pro und kontra
von RA/Senatorin a.D. Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Weshalb die Auskunftsansprüche im Familien- und Erbrecht unzulänglich sind
Forum Familienrecht 5/2003, S. 194-202
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu