Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 5 - Verjährung (§§ 194 - 218) |
| Titel 2 - Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 - 213) |
(1) Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. Das Gleiche gilt für Ansprüche zwischen
| 1. | Lebenspartnern, solange die Lebenspartnerschaft besteht, | ||
| 2. | dem Kind und | ||
| a) | seinen Eltern oder | ||
| b) | dem Ehegatten oder Lebenspartner eines Elternteils | ||
| bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes, | |||
| 3. | dem Vormund und dem Mündel während der Dauer des Vormundschaftsverhältnisses, | ||
| 4. | dem Betreuten und dem Betreuer während der Dauer des Betreuungsverhältnisses und | ||
| 5. | dem Pflegling und dem Pfleger während der Dauer der Pflegschaft. | ||
Die Verjährung von Ansprüchen des Kindes gegen den Beistand ist während der Dauer der Beistandschaft gehemmt.
(2) § 208 bleibt unberührt.
Rechtsprechung zu § 207 BGB
64 Entscheidungen zu § 207 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
Keine analoge Anwendung des § 207 Abs 1 BGB auf eine einstufige ...
- OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 11 U 142/06
Gegenseitige Ansprüche zwischen den Partnern nach Auflösung einer nicht ehelichen ...
- LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13
- BGH, 15.12.1978 - I ZR 59/77
Anwendung der Verjährungsfristen auf die Frist für die Geltendmachung des ...
- BVerfG, 08.02.2013 - 1 BvR 102/13
Das Beschneidungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht
- AG Nordhorn, 23.05.2012 - 11 F 799/11
Verjährung, Verwirkung von Forderungen aus vollstreckbaren Urkunden
- LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2009 - 8 O 673/09
Hemmung der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs während eines bestehenden ...
- OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09
Verwirkung Kindesunterhalt
- BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10
Familienrecht - Aufwendungsersatzansprüche des Betreuers
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Literatur im Internet zu § 207 BGB
- Wichtige Rechtsänderungen bei Verjährung, vereinfachtem Unterhaltsverfahren und Zwangsvollstreckung zum 1. 1. 2002
von Leitender Ministerialrat Dr. Bernhard Knittel, München
Forum Familienrecht 2/2002, S. 49-54
über www.forum-familienrecht.de - § 207 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuerhaftung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu