Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 2064 - 2086) |
Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht, dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut, so ist, wenn das Unterlassen oder das Tun lediglich in der Willkür des Bedachten liegt, im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung von der auflösenden Bedingung abhängig sein soll, dass der Bedachte die Handlung vornimmt oder das Tun unterlässt.
berechtigten § 2080Anfechtungs-
berechtigte § 2081Anfechtungserklärung § 2082Anfechtungsfrist § 2083Anfechtbarkeits-
einrede § 2084Auslegung zugunsten der Wirksamkeit § 2085Teilweise Unwirksamkeit § 2086Ergänzungsvorbehalt
Rechtsprechung zu § 2075 BGB
95 Entscheidungen zu § 2075 BGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15
Zur Umdeutung einer gem. § 2065 Abs. 2 BGB unwirksamen testamentarischen Regelung ...
- OLG München, 05.01.2017 - 34 Wx 324/16
Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen ...
- LSG Sachsen, 29.03.2018 - L 3 BK 14/17
Kein Anspruch auf vorläufige Gewährung eines Kinderzuschlags im Wege einer ...
- OLG Hamburg, 27.07.2023 - 2 U 2/23
Einsatz einer dem Erblasser als Alleingesellschafter gehörende GmbH als ...
- AG Brandenburg, 20.09.2013 - 49 VI 335/12
Testamentsauslegung: Formulierung
- OLG Saarbrücken, 13.12.2021 - 5 W 70/21
Enthält der notarielle Erbvertrag eine Klausel, wonach der zum Schlusserben ...
- OLG Frankfurt, 04.06.2018 - 16 U 118/17
Sekundäre Beweislast des verklagten Alleinerben
- OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
Wirksamkeit der Ergänzung eines Ehegattentestaments um eine Pflichtteilssanktion ...
- OLG Hamburg, 05.10.2018 - 2 W 104/16
Auslegung der Formulierung "Verlangen des Pflichtteils" in einer ...
- LG Rostock, 31.07.2003 - 2 T 54/02
Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Erbscheins; Erbeinsetzung unter der Auflage ...