Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 5 - Verjährung (§§ 194 - 218) |
Titel 2 - Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 - 213) |
1Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. 2Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft, so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
Rechtsprechung zu § 208 BGB
153 Entscheidungen zu § 208 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 05.04.2016 - VI ZR 283/15
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung: ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bielefeld, 22.12.2014 - 1 O 354/13
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schmerzensgeldanspruchs aus unerlaubter ...
- OLG Hamm, 21.04.2015 - 9 U 32/15
Keine Einschränkung der insolvenzrechtlichen Restschuldbefreiung durch ...
- LG Bielefeld, 22.12.2014 - 1 O 354/13
- LG Köln, 25.02.2022 - 102 KLs 17/20
Nachtragsanklage gegen Pfarrer Hans Ue. erhoben - 85 weitere Fälle in das ...
- OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 14 W 1107/13
Verjährungshemmung für einen Schmerzensgeldanspruch wegen Ansteckung des ...
- OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 10 U 211/20
Anspruch eines Bauunternehmers auf Zahlung von Umsatzsteuer aufgrund einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 16.11.2020 - 10 U 211/20
Anspruch des Bauunternehmers auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrages bei vorheriger ...
- OLG Stuttgart, 16.11.2020 - 10 U 211/20
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
Rentenbeginn nach anerkannter Unfallfolge PTBS im Streit - jahrelang keine ...
- AG Brühl, 09.11.2017 - 23 C 170/14
Mietzahlung an Verwalter/Makler mit befreiender Wirkung möglich?
- OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 3 U 78/01
Zu den Voraussetzungen des § 208 BGB als Wissens-, nicht Willenserklärung
Querverweise
Auf § 208 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Verjährung
- Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
- § 207 (Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen)
Redaktionelle Querverweise zu § 208 BGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- §§ 174 ff. (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen)