Rechtsprechung zu § 209 BGB
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Literatur im Internet zu § 209 BGB
- Wichtige Rechtsänderungen bei Verjährung, vereinfachtem Unterhaltsverfahren und Zwangsvollstreckung zum 1. 1. 2002
von Leitender Ministerialrat Dr. Bernhard Knittel, München
Forum Familienrecht 2/2002, S. 49-54
über www.forum-familienrecht.de - § 209 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
- § 209 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Auf § 209 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Landesenteignungsgesetz (LEntG)
- Verfahren
- Rückenteignung
- § 42 (Anspruch auf Rückenteignung)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 8 II (Fälligkeit, Hemmung der Verjährung)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Allgemeiner Teil
- Vorschriften für alle Versicherungszweige
- Allgemeine Vorschriften
- § 15 (Hemmung der Verjährung)
- Einzelne Versicherungszweige
- Haftpflichtversicherung
- Pflichtversicherung
- § 115 II 4 (Direktanspruch)
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Verwaltungsakt
- Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
- § 53 I (Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG)
- Verwaltungsakt
- Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
- § 53 I (Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt)
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