Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 2 - Erbeinsetzung (§§ 2087 - 2099) |
(1) 1Sind mehrere Erben in der Weise eingesetzt, dass sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen, und fällt einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls weg, so wächst dessen Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an. 2Sind einige der Erben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt, so tritt die Anwachsung zunächst unter ihnen ein.
(2) Ist durch die Erbeinsetzung nur über einen Teil der Erbschaft verfügt und findet in Ansehung des übrigen Teils die gesetzliche Erbfolge statt, so tritt die Anwachsung unter den eingesetzten Erben nur ein, soweit sie auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt sind.
Rechtsprechung zu § 2094 BGB
125 Entscheidungen zu § 2094 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Oldenburg, 11.09.2019 - 3 U 24/18
Fachwörter in Testamenten - Dann erben unsere gemeinsamen Abkömmlinge
- OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
Gemeinschaftliches Ehegattentestament, Testamentsauslegung, ...
- OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung bei Anwachsung
- OLG Oldenburg, 26.08.2022 - 3 U 37/22
Ersatzerbeneinsetzung; Wechselbezüglichkeit; Anwachsung; Letztwillige Verfügung; ...
- KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19
Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer mit Nachlassangelegenheiten betrauten ...
- OLG Hamm, 11.05.2022 - 10 W 159/21
Vererblichkeit des Nacherbrechts; Anwachsung
- OLG Hamburg, 05.10.2018 - 2 W 104/16
Auslegung der Formulierung "Verlangen des Pflichtteils" in einer ...
- BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22
Irrtum des eine Erbschaft Ausschlagenden bei Abgabe seiner Erklärung über die an ...
- OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17
Erstreckung der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen bei einem Ehegattentestament ...
- OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Wx 132/20
Zur Auslegung eines notariellen Testaments hinsichtlich Anwachsung oder ...