Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 2 - Erbeinsetzung (§§ 2087 - 2099) |
Zitiervorschläge
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§ 2087Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände
§ 2088Einsetzung auf Bruchteile
§ 2089Erhöhung der Bruchteile
§ 2090Minderung der Bruchteile
§ 2091Unbestimmte Bruchteile
§ 2092Teilweise Einsetzung auf Bruchteile
§ 2093Gemeinschaftlicher Erbteil
§ 2094Anwachsung
§ 2095Angewachsener Erbteil
§ 2096Ersatzerbe
§ 2097Auslegungsregel bei Ersatzerben
§ 2098Wechselseitige Einsetzung als Ersatzerben
§ 2099Ersatzerbe und Anwachsung
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Rechtsprechung zu § 2095 BGB
7 Entscheidungen zu § 2095 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13
Keine Unrichtigkeit eines Erbscheins wegen Abschichtung von Miterben
- OLG Hamm, 15.01.2021 - 10 W 59/20
Gemeinschaftliches Testament; Wechselbezüglichkeit der Verfügungen; Ausschlagung; ...
- BGH, 27.10.2004 - IV ZR 174/03
Rechtsfolgen des Ausscheidens von Miterben durch Teilauseinandersetzung
- BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96
Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft
- AG Bautzen, 23.10.2015 - 22 C 193/15
Erbengemeinschaft: Verzichtserklärung von Miterben
- BFH, 11.06.1975 - II R 5/72
Ideelle Hälfte - Gleichzeitiger Erwerb - Ungeteilter Nachlaß - Eigentumsübergang ...
- BGH, 08.03.1965 - III ZR 218/63
Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Erbfolge wegen berechtigten ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 2095 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1935 (Folgen der Erbteilserhöhung)