Gesetzesstand: 1. Juli 2008
Volltext-Suchbegriffe für
Gesetzessuche
oder Aktenzeichen/ Fundstelle für
Rechtsprechungssuche
Titelseite
Übersicht BGB
...
§ 2087
Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände
§ 2088
Einsetzung auf Bruchteile
§ 2089
Erhöhung der Bruchteile
§ 2090
Minderung der Bruchteile
§ 2091
Unbestimmte Bruchteile
§ 2092
Teilweise Einsetzung auf Bruchteile
§ 2093
Gemeinschaftlicher Erbteil
§ 2094
Anwachsung
§ 2095
Angewachsener Erbteil
§ 2096
Ersatzerbe
§ 2097
Auslegungsregel bei Ersatzerben
§ 2098
Wechselseitige Einsetzung als Ersatzerben
§ 2099
Ersatzerbe und Anwachsung
...
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§
1922
-
2385
)
Abschnitt 3 - Testament (§§
2064
-
2273
)
Titel 2 - Erbeinsetzung (§§
2087
-
2099
)
§ 2099
Ersatzerbe und Anwachsung
Das Recht des Ersatzerben geht dem Anwachsungsrecht vor.
Literatur im Internet zu § 2099 BGB
Fügen Sie einen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 2099 BGB verweisen folgende Vorschriften:
BGB
Erbrecht
Testament
Vermächtnis
§
2190
(Ersatzvermächtnisnehmer)
Rechtsberatung
Rechtsberatung Online
zu § 2099 BGB und Ihren weiteren Fragen bei
, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.
Sie betreiben juristische Seiten im Internet?
Lernen Sie die juristische Vernetzungsfunktion kennen
Ein kostenloser Zusatzdienst von dejure.org
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht