Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 3 - Einsetzung eines Nacherben (§§ 2100 - 2146) |
(1) Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder Recht an einem Grundstück oder über ein zur Erbschaft gehörendes eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde.
(2) Das Gleiche gilt von der Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand, die unentgeltlich oder zum Zwecke der Erfüllung eines von dem Vorerben erteilten Schenkungsversprechens erfolgt. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.
(3) Die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu § 2113 BGB
161 Entscheidungen zu § 2113 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 30.05.1990 - IV ZR 83/89
Schutz des Nacherben gegen bestimmte Verfügungen des Vorerben
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 145/06
Verfügung des Vorerben über ein zum Gesamthandvermögen einer Erbengemeinschaft ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 8 W 193/06
Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Nacherbenvermerks an einem ...
- OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 8 W 193/06
- OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 5 U 181/00
Feststellungsklage des Nacherben bezüglich unwirksamer Grundstücksverfügung des ...
- OLG Düsseldorf, 14.06.1999 - 3 Wx 104/99
Beeinträchtigung des Nacherbenrechts durch unentgeltliche Verfügung des Vorerben 2113 Abs. 2 BGB">...
- OLG Celle, 19.09.2001 - 7 U 189/00
Nicht befreiter Vorerbe: Bezeichnung des Nacherben durch den Vorerben; Abschluss ...
- OLG Hamburg, 06.01.1994 - 2 W 19/93
Nacherbenwiderspruch gegen Nachlassauseinandersetzung
- OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 346/11
Grundbuch: Keine Grundbuchsperre durch Nacherbenvermerk
- BGH, 12.03.1999 - V ZR 243/97
Wirksamkeit des Verzichts des befreiten Vorerben auf Grundstückseigentum
- OLG Karlsruhe, 07.08.2008 - 14 Wx 23/08
Auslegung eines Erbvertrags; Pflichtteilsentziehung; Befreiung des Vorerben
- BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83
Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles
- OLG München, 22.02.2005 - 32 Wx 17/05
Immobilien - Grundstückschenkung durch Vorerben
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05
Lockerung der Beweisanforderungen des § 29 GBO bei praktisch unmöglicher Vorlage ...
- OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05
- OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 Wx 386/97
Auslegung einer testamentarischen Anordnung hinsichtlich Vor- und Nacherbschaft
- LG Bonn, 26.04.2005 - 6 T 101/05
Voraussetzungen der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks für ...
- KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92
- OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08
Nacherbe kann ungünstiges Grundstücksgeschäft rückgängig machen
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1989 - 5 S 3256/88
Feststellungsklage; Baulast bei Nacherbfolge
- LG Aachen, 03.01.1991 - 3 T 323/90
- BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91
Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch
Literatur im Internet zu § 2113 BGB
- Auskunftsansprüche pro und kontra
von RA/Senatorin a.D. Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Weshalb die Auskunftsansprüche im Familien- und Erbrecht unzulänglich sind
Forum Familienrecht 5/2003, S. 194-202
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- § 816 (Verfügung eines Nichtberechtigten) (zu § 2113 III)
- Sachenrecht
- Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
- Eigentum
- Dienstbarkeiten
- Nießbrauch
- Nießbrauch an Sachen
- § 1032 S. 2 (Bestellung an beweglichen Sachen) (zu § 2113 III)
- Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- § 1207 (Verpfändung durch Nichtberechtigten) (zu § 2113 III)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Eintragungen in das Grundbuch
- § 51 (zu §§ 2113 ff)
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