Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 3 - Einsetzung eines Nacherben (§§ 2100 - 2146) |
(1) 1Die Herausgabepflicht des Vorerben beschränkt sich in den Fällen des § 2137 auf die bei ihm noch vorhandenen Erbschaftsgegenstände. 2Für Verwendungen auf Gegenstände, die er infolge dieser Beschränkung nicht herauszugeben hat, kann er nicht Ersatz verlangen.
(2) Hat der Vorerbe der Vorschrift des § 2113 Abs. 2 zuwider über einen Erbschaftsgegenstand verfügt oder hat er die Erbschaft in der Absicht, den Nacherben zu benachteiligen, vermindert, so ist er dem Nacherben zum Schadensersatz verpflichtet.
forderungen, Grund-
und Rentenschulden § 2115Zwangsvollstreckungs-
verfügungen gegen Vorerben § 2116Hinterlegung von Wertpapieren § 2117Umschreibung; Umwandlung § 2118Sperrvermerk im Schuldbuch § 2119Anlegung von Geld § 2120Einwilligungspflicht des Nacherben § 2121Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände § 2122Feststellung des Zustands der Erbschaft § 2123Wirtschaftsplan § 2124Erhaltungskosten § 2125Verwendungen; Wegnahmerecht § 2126Außerordentliche Lasten § 2127Auskunftsrecht des Nacherben § 2128Sicherheitsleistung § 2129Wirkung einer Entziehung der Verwaltung § 2130Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht § 2131Umfang der Sorgfaltspflicht § 2132Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung § 2133Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung § 2134Eigennützige Verwendung § 2135Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge § 2136Befreiung des Vorerben § 2137Auslegungsregel für die Befreiung § 2138Beschränkte Herausgabepflicht § 2139Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge § 2140Verfügungen des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge § 2141Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben § 2142Ausschlagung der Nacherbschaft § 2143Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2144Haftung des Nacherben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2145Haftung des Vorerben für Nachlass-
verbindlichkeiten § 2146Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern
Rechtsprechung zu § 2138 BGB
30 Entscheidungen zu § 2138 BGB in unserer Datenbank:
- FG München, 08.07.2015 - 4 K 2514/12
Erbvergleich als rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO - ...
- BGH, 27.01.2016 - XII ZR 33/15
Eintritt eines am Prozess nicht beteiligten Miterben in die Parteistellung des ...
- OLG Naumburg, 07.11.2013 - 1 U 69/13
Testamentsauslegung: Stillschweigende Befreiung des Vorerben
- OLG Köln, 19.10.2018 - 1 U 74/17
- OLG Hamm, 16.07.2015 - 10 U 38/14
Zulässigkeit der Geltendmachung fremder Erbansprüche in Prozessstandschaft
- OLG Köln, 19.12.2007 - 2 U 132/06
Zur Anwendbarkeit deutschen Erbrechts bei einem niederländischen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bonn, 11.10.2006 - 13 O 119/05
Anspruch einer Miterbengemeinschaft auf Auskehrung eines noch vorhandenen ...
- LG Bonn, 11.10.2006 - 13 O 119/05
- BFH, 20.03.1974 - II 122/64
Steuervergünstigung - Gesamter Erwerb des Ehegatten - Nacherbschaft - ...
- BGH, 29.06.1983 - IVa ZR 57/82
Herausgabepflicht eines Vorerben an den Nacherben - Recht des Vorerben zur ...
- LG Waldshut-Tiengen, 08.05.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09
Parteiverrat: Interessengegensatz bei Mandatierung durch Voreben und Nacherben