Rechtsprechung zu § 2142 BGB
Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
- BGH, Schlußerben-Ausschlagung, 8.10.97 (NJW 1998, 543)
eine Ausschlagung, die der Schlußerbe eines Berliner Testaments (§ 2269 BGB) vor dem Tod des Letztversterbenden erklärt, ist unwirksam (§ 1946 BGB): keine entsprechende Anwendung von § 2142 I BGB, Möglichkeit eines Verzichts lediglich nach § 2352 BGB
Literatur im Internet zu § 2142 BGB
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 2142 BGB:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
- § 429 II (Wirkung von Veränderungen)
- Sachenrecht
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
- § 1946 (Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung)
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