Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 5 - Verjährung (§§ 194 - 218) |
| Titel 3 - Rechtsfolgen der Verjährung (§§ 214 - 218) |
(1) Die Verjährung eines Anspruchs, für den eine Hypothek, eine Schiffshypothek oder ein Pfandrecht besteht, hindert den Gläubiger nicht, seine Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand zu suchen.
(2) Ist zur Sicherung eines Anspruchs ein Recht verschafft worden, so kann die Rückübertragung nicht auf Grund der Verjährung des Anspruchs gefordert werden. Ist das Eigentum vorbehalten, so kann der Rücktritt vom Vertrag auch erfolgen, wenn der gesicherte Anspruch verjährt ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die Verjährung von Ansprüchen auf Zinsen und andere wiederkehrende Leistungen.
Rechtsprechung zu § 216 BGB
42 Entscheidungen zu § 216 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 11.07.2007 - 23 U 7/07
Immobilien - Als Sicherheit dienendes Schuldversprechen
- OLG Brandenburg, 22.12.2008 - 3 U 160/07
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung aus einem als Sicherheit dienenden ...
- BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96
Mietrecht - Bürge kann sich auf Verjährung des gesicherten Anspruchs berufen
- BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09
Immobilien - Abstraktes Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterverwerfung
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
Finanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung: Vollstreckungsgegenklage gegen die ...
- OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08
- BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 68/78
Ansprüche des Vorbehaltsverkäufers bei Verjährung des Kaufpreisanspruchs
- BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09
Verjährung der akzessorischen Haftung des GbR-Gesellschafters
- BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 168/76
Kerman-Teppich - Eigentumsvorbehalt, Verjährung, § 223 BGB <Fassung bis ...
- OLG Jena, 10.05.2001 - 1 U 1152/00
- OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 13 U 208/05
Verfahrensrecht - Ist Leistungsklage bei vorl. Vollstreckungstitel möglich?
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