Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 6 - Testamentsvollstrecker (§§ 2197 - 2228) |
(1) Ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, kann sowohl gegen den Erben als gegen den Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden. Steht dem Testamentsvollstrecker nicht die Verwaltung des Nachlasses zu, so ist die Geltendmachung nur gegen den Erben zulässig. Ein Pflichtteilsanspruch kann, auch wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses zusteht, nur gegen den Erben geltend gemacht werden.
(2) Die Vorschrift des § 1958 findet auf den Testamentsvollstrecker keine Anwendung.
(3) Ein Nachlassgläubiger, der seinen Anspruch gegen den Erben geltend macht, kann den Anspruch auch gegen den Testamentsvollstrecker dahin geltend machen, dass dieser die Zwangsvollstreckung in die seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände dulde.
Rechtsprechung zu § 2213 BGB
60 Entscheidungen zu § 2213 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BFH, 30.09.1987 - II R 42/84
Anforderungen an »hinreichende Bestimmtheit« eines Steuerbescheids
- VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 3061/87
Zur Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen Erschließungsbeitragsbescheid
- BFH, 08.06.1988 - II R 14/85
Anfechtungs- und Klagebefugnis der Erben bei bestehender Testamentsvollstreckung
- BGH, 12.01.1998 - II ZR 23/97
Umfang der Prozeßführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 163/87
Aufnahme des Rechtsstreits durch den Testamentsvollstrecker
- OLG Koblenz, 14.11.1996 - 5 U 290/96
Testamentsvollstrecker, fehlende Kenntnis von Klärgrube mit unentdecktem Überlauf
- BFH, 20.10.1970 - II 167/64
- BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11
Wohnungseigentum - Hausgeldschulden sind Nachlassverbindlichkeiten!
- BFH, 29.11.1995 - X B 328/94
Keine Beschwer des Testamentsvollstreckers bei gegen Erben gerichtetem ...
- BGH, 11.05.2006 - IX ZR 42/05
Insolvenzrecht - Nachlass unter Testamentsvollstreckung fällt in Insolvenzmasse
Zum selben Verfahren:
- LG Bonn, 05.05.2004 - 9 O 287/03
- OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04
Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei laufender Testamentsvollstreckung
- BFH, 15.02.1978 - I R 36/77
- BFH, 07.10.1970 - I R 145/68
- BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89
Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung für Gesellschaftsanteile
- OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Wx 59/02
Wohnungseigentum
- OLG Koblenz, 27.11.2006 - 6 W 558/06
Zur prozessualen Stellung der Erben bei einem Rechtsstreit gegen den ...
- BFH, 16.07.2003 - X R 37/99
Offenbare Unrichtigkeit bei nicht beachtetem Grundlagenbescheid
- FG Hamburg, 20.03.2001 - V 299/97
Erlass eine negativen Feststellungsbescheids als Ergänzungsbescheid
- OLG Stuttgart, 29.10.1997 - 20 U 8/97
Literatur im Internet zu § 2213 BGB
Querverweise
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 748 III (Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstrecker) (zu § 2213 I 3, III)
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