Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 6 - Testamentsvollstrecker (§§ 2197 - 2228) |
(1) Der Testamentsvollstrecker hat dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen und ihm die zur Aufnahme des Inventars sonst erforderliche Beihilfe zu leisten.
(2) Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von dem Testamentsvollstrecker zu unterzeichnen; der Testamentsvollstrecker hat auf Verlangen die Unterzeichnung öffentlich beglaubigen zu lassen.
(3) Der Erbe kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des Verzeichnisses zugezogen wird.
(4) Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt und auf Verlangen des Erben verpflichtet, das Verzeichnis durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufnehmen zu lassen.
(5) Die Kosten der Aufnahme und der Beglaubigung fallen dem Nachlass zur Last.
Rechtsprechung zu § 2215 BGB
39 Entscheidungen zu § 2215 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Erstellung und Mitteilung eines ...
- BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung
- OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
Testamentsvollstreckung: Gesamte Entlassung mehrerer Testamentsvollstrecker wegen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 65/06
Abberufung von zwei Testamentsvollstreckern wegen grober Pflichtverletzung
- OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 65/06
- BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97
Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener ...
- OLG Hamm, 30.08.1985 - 15 W 115/85
- BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00
Entlassung eines Testamtensvollstreckers
- OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04
Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 25.11.1991 - 2 Wx 26/91
- BGH, 09.11.1994 - IV ZR 319/93
Rechtsstellung des Nacherben-Testamentsvollstreckers
- OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05
Erbrecht - Anfechtung der Annahme einer Erbschaft
- BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05
- BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt ...
- OLG Frankfurt, 10.05.2007 - 3 U 197/05
- OLG Zweibrücken, 21.12.2006 - 5 UF 190/06
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei Doppelstellung als ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07
Familienrecht - Ergänzungspflegschaft
- BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07
- BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02
Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers
- BayObLG, 05.02.1999 - 1Z BR 116/98
Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund
- BFH, 20.10.1970 - II 167/64
Literatur im Internet zu § 2215 BGB
Querverweise
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 129 (Öffentliche Beglaubigung) (zu § 2215 II)
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Nachlaß- und Teilungssachen
- § 41 V (Aufgaben des Nachlaßgerichts nach Landesrecht) (zu § 2215 IV)
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