Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 7 - Errichtung und Aufhebung eines Testaments (§§ 2229 - 2264) |
(1) Ist der Erblasser minderjährig, so kann er das Testament nur durch eine Erklärung gegenüber dem Notar oder durch Übergabe einer offenen Schrift errichten.
(2) Ist der Erblasser nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars nicht im Stande, Geschriebenes zu lesen, so kann er das Testament nur durch eine Erklärung gegenüber dem Notar errichten.
Rechtsprechung zu § 2233 BGB
13 Entscheidungen zu § 2233 BGB in unserer Datenbank:
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Schreib- und sprechunfähige Personen dürfen nicht ausnahmslos von der Errichtung ...
- OLG München, 06.03.1996 - 3 U 5007/95
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines nach den §§ 2232 Satz 1, 2233 Abs. 2 BGB ...
- OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 385/01
Voraussetzungen der Wirksamkeit des notariell beurkundeten Testaments eines ...
- OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 173/93
Wirksamkeit eines mündlich errichteten Testaments; Sprachunvermögen des ...
- OLG Köln, 29.08.1994 - 2 Wx 4/94
Form der Testamentserrichtung eines Stummen - Testament, Notar, Stummer
- OLG Hamm, 15.05.2000 - 15 W 476/99
Errichtung eines notariellen Testaments durch eine Schreibund sprechunfähige ...
- OLG Hamm, 07.09.1999 - 15 W 173/99
Beurkundung eines Testaments bei Sprechunfähigkeit des Erblassers
- BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94
- OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95
Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast
- OLG Köln, 09.12.2009 - 2 U 46/09
Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments und des Verzichts auf das ...
- BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei ...
- BayObLG, 08.12.1995 - 1Z BR 80/95
Bürgermeistertestament
- BGH, 03.10.1958 - V ZB 17/58
Testament eines schreibunfähigen Erblassers
Literatur im Internet zu § 2233 BGB
- § 2233 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Testierfähigkeit - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen