Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385)   
   Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273)   
   Titel 7 - Errichtung und Aufhebung eines Testaments (§§ 2229 - 2264)   
§ 2258b

(weggefallen)

 

Hinweis der Redaktion:

Siehe bis 1.9.2009 § 73 Abs. 4, 5 FGG, nun § 344 Abs. 1 FamFG.

Rechtsprechung zu § 2258b BGB

5 Entscheidungen zu § 2258b BGB in unserer Datenbank:

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