Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 5 - Pflichtteil (§§ 2303 - 2338) |
(1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
(2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Werte in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht.
(3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.
Rechtsprechung zu § 2325 BGB
320 Entscheidungen zu § 2325 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08
Erbrecht - Schenkweise Zuwendung der Leistung aus Lebensversicherung
- BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
Familienrecht - Pflichtteilsergänzungsanspruch
- BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
Erbrecht - Lebensversicherungsleistung oder -prämie Grundlage für Pflichtteil?
- OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
Erbrecht - Wann ist verschenktes Haus im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB ...
- OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04
Pflichtteil - Schenkung eines Grundstücks
- OLG Koblenz, 13.07.2006 - 7 U 1801/05
Pflichtteilsrecht - Durchsetzung von Ergänzungsansprüchen
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02
Stiftungsrecht - Unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen
- OLG Oldenburg, 14.11.2005 - 5 W 223/05
Pflichtteilsrecht: Beginn der 10-Jahres-Frist für den Ausschluss des ...
- BGH, 07.03.2001 - IV ZR 258/00
Erbrecht - Behandlung von in der früheren DDR vorgenommen Schenkungen
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Stellenangebote mit Schwerpunkt Erbrecht
Literatur im Internet zu § 2325 BGB
- Reform des Pflichtteilsrechts von RA Franz-K. Lehrmann (Überblick)
Vorstellung des Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein "Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts" (Stand: Juni 2007)
über www.erbrechtsblog.de - Die Lebensversicherung im Erbrecht
von RA Hans Christian Blum, Stuttgart
Forum Familienrecht 6+7/2005, S. 245-246
über www.forum-familienrecht.de - Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei Zuwendungen unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts
von RA Hans Christian Blum, Stuttgart
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 16.7.2003 - Az.: IV ZR 73/93 ?
Forum Familienrecht 1+2/2005, S. 19-21
über www.forum-familienrecht.de - Riester-Rente und Erbrecht
von RA Dr. Andreas Frieser, Bonn
Forum Familienrecht 4/2004, S. 208-214
über www.forum-familienrecht.de - Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs unter Anrechnung eines Eigengeschenks
von RA Hans Christian Blum, Stuttgart
Forum Familienrecht 3/2004, S. 111-113
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu