Erwirbt jemand von demjenigen, welcher in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, durch Rechtsgeschäft einen Erbschaftsgegenstand, ein Recht an einem solchen Gegenstand oder die Befreiung von einem zur Erbschaft gehörenden Recht, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins, soweit die Vermutung des § 2365 reicht, als richtig, es sei denn, dass er die Unrichtigkeit kennt oder weiß, dass das Nachlassgericht die Rückgabe des Erbscheins wegen Unrichtigkeit verlangt hat.
Rechtsprechung zu § 2366 BGB
35 Entscheidungen zu § 2366 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 239/11
- BGH, 13.06.1990 - IV ZR 241/89
Wirksamkeit einer Abfindungsvereinbarung über den Tod des Gläubigers hinaus; ...
- LG München I, 11.05.2010 - 11 S 23373/09
Bauvertrag - Befreiende Zahlung an Insolvenzverwalter trotz Forderungsfreigabe
- BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
Insolvenzrecht - Leistung an Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde im Erbscheinsverfahren: Erstreckung eines ...
- OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98
Bewirtschaftung und Instandhaltung von Vermögenswerten durch die Treuhandanstalt
- BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69
Gutgläubiger Erwerb vom Scheinerben
- OLG München, 11.04.2011 - 34 Wx 160/11
Nachweis der Nacherbfolge; Erfordernis eines Erbscheins
- BGH, 23.11.1960 - V ZR 142/59
Öffentlicher Glaube des Erbscheins
- BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01
Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts
- BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99
Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten
- BGH, 26.05.1982 - V ZB 8/81
Erforderlichkeit eines Erbscheins zur Bezeugung des Nacherbfalls
- BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90
- OLG Hamm, 19.03.1984 - 15 W 389/83
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06
- OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 26/06
- AG Mannheim, 02.02.2007 - 3 C 196/06
Schadensersatz: Verzögerung der Auszahlung des Kontoguthabens eines Erblassers ...
- OLG Brandenburg, 17.10.2005 - 4 U 69/04
- LG Stuttgart, 21.04.2005 - 1 T 16/05
Grundbuchberichtigung nach dem Tod des Grundeigentümers: Anforderungen an den ...
Literatur im Internet zu § 2366 BGB
- § 2366 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Erbschein - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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