(1) Gehören zu einer Erbschaft auch Gegenstände, die sich im Ausland befinden, kann der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins auf die im Inland befindlichen Gegenstände beschränkt werden.
(2) Ein Gegenstand, für den von einer deutschen Behörde ein zur Eintragung des Berechtigten bestimmtes Buch oder Register geführt wird, gilt als im Inland befindlich. Ein Anspruch gilt als im Inland befindlich, wenn für die Klage ein deutsches Gericht zuständig ist.
Rechtsprechung zu § 2369 BGB
55 Entscheidungen zu § 2369 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93
Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser
- OLG Frankfurt, 30.09.1975 - 20 W 128/73
- OLG Brandenburg, 03.08.2011 - 3 Wx 21/11
Voraussetzungen der Erteilung eines auf das Inland beschränkten Erbscheins
- BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97
Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach ...
- OLG Köln, 03.12.1954 - 8 W 52/54
- OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04
Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer ...
Zum selben Verfahren:
- LG Darmstadt, 26.10.2005 - 23 T 115/05
Erbschaftsausschlagung kann auch bei ausländischem Erbstatut jedenfalls dann ...
- OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
- BayObLG, 02.02.1995 - 1Z BR 159/94
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - 6 Sa 433/09
Wertsicherungsklausel für Versorgungsanwartschaft; Zahlungsklage der Erbin ...
- BVerfG, 08.01.1997 - 1 BvR 424/94
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Geschäftswertfestsetzung für ...
- BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins
- BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 58/93
- KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05
Erbscheinsverfahren: Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach ...
- BGH, 20.05.1969 - III ZB 3/67
Erbschein nach Erblassern mit letztem Wohnsitz in der DDR
- OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 3 W 124/01
Einziehung eines unbeschränkt erteilten Fremdrechtserbscheins
- BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00
Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers
- BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89
- KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Erbrechtsausschluss nach ägyptischem ...
Literatur im Internet zu § 2369 BGB
- Fremdrechtserbschein (§ 2369 BGB) von Prof. Dr. Martiny (Überblick)
Skript SS 2004 Internationales Privat- und Verfahrensrecht Teil: Internationales Erbrecht
über www.euv-frankfurt-o.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Nachlaß- und Teilungssachen
- § 73
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Gerichtsstand
- §§ 12 ff (Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff) (zu § 2369 II)
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Zuständigkeit
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 2 ff (zu § 2369 II)
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Zuständigkeit
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 2 ff (zu § 2369 II)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Nachlaß- und Teilungssachen
- § 107 II 3 (Erbschein)
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