Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
Titel 2 - Verzug des Gläubigers (§§ 293 - 304) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 298 BGB
420 Entscheidungen zu § 298 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
1. Der Darlehensgeber kann im Rückabwicklungsschuldverhältnis, das im Falle des ...
- OLG Schleswig, 16.11.2023 - 5 U 249/22
- OLG Köln, 01.04.2020 - 22 U 153/19
Zum selben Verfahren:
- KG, 27.06.2019 - 21 U 144/18
Schadensersatz aus einem Bauträgervertrag wegen verspäteter Übergabe einer ...
- OLG Stuttgart, 14.01.2022 - 3 U 398/20
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller nach Erwerb eines Kfz mit ...
- OLG Köln, 08.12.2021 - 17 U 143/20
Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw nach ...
- ArbG Cottbus, 21.02.2012 - 6 Ca 1376/11
Entgeltansprüche bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen rückständiger ...
- OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 69/20
1. Ist für den Verkäufer auf Grund eingedrungenen Wassers aus dem Kanalnetz ...
- OLG Stuttgart, 13.04.2021 - 16a U 718/20
Haftung eines Fahrzeugherstellers beim Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer ...
§ 298 BGB in Nachschlagewerken
- § 298 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Genehmigung der Heilbehandlung