Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 2 - Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 - 310) |
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Rechtsprechung zu § 305c BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 195 Entscheidungen zu § 305c BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Entscheidung der BGH-Strafsenate zu § 305c BGB im Volltext bei

- 26 Urteilsbesprechungen zu § 305c BGB bei ibr-online
- BGH, Fremdkostenbelastung Bankeinzug, 9.4.02
§ 9 AGBG (jetzt § 307 I, II BGB <Fassung ab 1.1.02>), Unwirksamkeit einer Klausel, wonach die Bank - verschuldensunabhängig - vom Kunden die Erstattung von Fremdkosten verlangen kann, wenn sie eine - eigene - Forderung gegen den Kunden durch Lastschrift über eine andere Bank durchzusetzen versucht und diese andere Bank die Lastschrift zurückgibt;
§ 8 AGBG (jetzt § 307 III BGB <Fassung ab 1.1.02>), Abgrenzung zwischen Preis- und Aufwendungsersatzklausel;
§ 5 AGBG (jetzt § 305c II BGB <Fassung ab 1.1.02>), "kundenfeindlichste Auslegung" im Verbandsprozeß (§ 13 AGBG jetzt § 1 UKlaG)
- BGH, Autozubehörhandel, 23.5.00 (NJW 2000, 2675)
§ 1191 BGB, § 3 AGBG (jetzt § 305c BGB <Fassung ab 1.1.02>), keine Überrumpelung durch formularmäßige Erstreckung der Grundschuldhaftung auf alle - auch zukünftigen - eigenen Schulden des Sicherungsgebers (anders für fremde Schulden)
- BGH, Anpassungsklausel AGB, 17.3.99 (BGHZ 141, 153)
§ 9 I AGBG (jetzt § 307 I BGB <Fassung ab 1.1.02>);
§ 5 AGBG (jetzt § 305c II BGB <Fassung ab 1.1.02>)
- BGH, Scheckstorno, 6.5.97 (NJW 1997, 2112)
Sparkassen-AGB, Banken-AGB, Bezahltmeldung, Vorbehaltsgutschrift, §§ 3, 9 AGBG (jetzt §§ 305c, 307 I, II BGB <Fassung ab 1.1.02>), pVV (vgl. nunmehr § 280 I BGB <Fassung ab 1.1.02>)
- BGH, Kontokorrent-Höchstbetragsbürgschaft, 7.3.96 (NJW 1996, 1470)
§§ 765 II, 767 I 3 BGB, § 9 II AGBG (jetzt § 307 II BGB <Fassung ab 1.1.02>), Erstreckung der Bürgschaft über die Anlaßschuld hinaus auf zukünftige Forderungen ist unwirksam;
Erstreckung einer Höchstbetragsbürgschaft auf andere gegenwärtige Ansprüche verstößt nicht gegen § 9 AGBG (jetzt § 307 I, II BGB <Fassung ab 1.1.02>), möglicherweise aber gegen § 3 AGBG (jetzt § 305c BGB <Fassung ab 1.1.02>)
- BGH, Aluminiumkapseln, 17.1.90 (BGHZ 110, 88)
§ 9 II Nr. 1 AGBG (jetzt § 307 II Nr. 1 BGB <Fassung ab 1.1.02>), Verjährungsverlängerung auf drei Jahre unwirksam, § 377 HGB, § 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 323 BGB <Fassung ab 1.1.02>), formularvertragliche Vereinbarung eines Fixhandelskaufs (§ 376 HGB) ist nach §§ 3, 9 I AGBG (jetzt §§ 305c, 307 I, II BGB <Fassung ab 1.1.02>) unwirksam
- BGH, Telefon-Notrufaufkleber, 17.5.82 (BGHZ 84, 109)
§ 3 AGBG (jetzt § 305c BGB <Fassung ab 1.1.02>), Versicherung Vollkaufmann zu sein;
§ 6 AGBG (jetzt § 306 BGB <Fassung ab 1.1.02>), Verbot der geltungserhaltenden Reduktion
- BGH, Ehemann-Beschattung, 2.3.78 (BB 1978, 636)
§ 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle, Vergütungsregelungen, (Hinweis: beachte die später geschaffene gesetzliche Regelung in § 3 AGBG, jetzt § 305c BGB <Fassung ab 1.1.02>)
Literatur im Internet zu § 305c BGB
- Die Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Fitness-Verträgen von Dr. Patrick Schwefer (Dissertation)
- Provisionen: Welche gibt es? Wann ist die Provision fällig? von Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Kanzlei für Vertriebsrecht (Praxishinweise)
Welche Provisionen gibt es und wann werden sie fällig
über www.vertriebsrecht.de - § 305c BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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