Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 2 - Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 - 310) |
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
| 1. | mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder | |
| 2. | wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. |
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
Rechtsprechung zu § 307 BGB
4.969 Entscheidungen zu § 307 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 21.03.2013 - VII ZR 224/12
Kündigungsfristen für den nebenberuflichen Handelsvertreter
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
Mietrecht - Kein generelles Hunde- und Katzenverbot durch AGB!
- BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
AGB - Verbrauchserfassungsgeräte: Unangemessen lange Laufzeit
- BGH, 16.04.2009 - VII ZB 62/08
Zwangsvollstreckung - Keine AGB-Kontrolle im Klauselerinnerungsverfahren!
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 09.07.2008 - 318 T 183/07
Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung bei ...
- LG Hamburg, 09.07.2008 - 318 T 183/07
- BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10
Honorarbedingungen Freie Journalisten
- BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12
Kaufrecht - Gesamte Vergütung im Voraus zu zahlen: Klausel unwirksam!
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11
Bauvertrag - Gesamt Vergütung vor Ausführung zu zahlen: Klausel unwirksam!
- OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11
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Literatur im Internet zu § 307 BGB
- Die Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Fitness-Verträgen von Dr. Patrick Schwefer (Dissertation)
- Die arbeitsvertragliche Klauselkontrolle nach der Schuldrechtsreform unter besonderer Betrachtung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten von Marcus Soiné (Dissertation)
- Die Vereinbarung eines Hinterlegungsrechts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei bestimmten Nachlaßfällen und typische Besonderheiten bei Nachlaßfällen in der Kreditwirtschaft von RA Robert Großer; Dipl.-Kfm. (FH) Martin Magdziak (Aufsatz)
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- § 1 (Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
- Verfahrensvorschriften
- Allgemeine Vorschriften
- § 6 (Zuständigkeit)