Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
| Titel 1 - Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 - 319) |
| Untertitel 4 - Einseitige Leistungsbestimmungsrechte (§§ 315 - 319) |
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
Rechtsprechung zu § 315 BGB
4.112 Entscheidungen zu § 315 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Immobilien - Einseitige Tariferhöhung durch Gasversorger: Billigkeitskontrolle!
Zum selben Verfahren:
- AG Heilbronn, 15.04.2005 - 15 C 4394/04
Erhöhung von Tarifgaspreisen: Selbständige Klage auf Feststellung der ...
- LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
Gasversorgung: Gerichtliche Billigkeitskontrolle einer Gaspreiserhöhung
- AG Heilbronn, 15.04.2005 - 15 C 4394/04
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Immobilien - Kontrolle des Gaspreises nach Tariferhöhung des Gasversorgers
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07
Abgrenzung Grundversorgungs- u. Normsondervertäge
- LG Duisburg, 10.05.2007 - 5 S 76/06
- BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07
- BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06
Immobilien - Richterliche Kontrolle der Strompreise?
Zum selben Verfahren:
- LG Potsdam, 15.05.2006 - 3 S 147/05
Klage des Stromversorgers auf Zahlung der Stromkosten: Prüffähigkeit der ...
- LG Potsdam, 15.05.2006 - 3 S 147/05
- BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12
Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ ...
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Literatur im Internet zu § 315 BGB
- Delkredere-Vereinbarung gem. § 86b HGB von RA K. v. Manteuffel (Praxishinweise)
Sinn und Zweck sowie Voraussetzungen einer Delkredere-Vereinbarung gem. § 86b HGB
über www.vertriebsrecht.de - § 315 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Leistungsbestimmungsrecht - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu