Rechtsprechung zu § 389 BGB
1.459 Entscheidungen zu § 389 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Verfahrensrecht - Erledigungswirkung der Aufrechnung im Prozess
- KG, 04.05.2004 - 7 U 210/03
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer durch Aufrechnung bewirkten Erfüllung
- KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Hilfsaufrechnung gegen den ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2007 - 4 Sa 395/06
Annahmeverzug im bestehenden Arbeitsverhältnis
- OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 9 U 3/06
Gesamtschuldnerausgleich: Aufrechnung mit einem Anspruch auf hälftigen Ausgleich ...
- OLG Karlsruhe, 07.10.2003 - 17 U 210/02
Bauvertrag - Zahlung der Bauabzugssteuer im Verh. zw. Bauherrn und -unternehmer
- BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98
Säumniszuschläge bei Aufrechnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2008 - 8 Sa 98/08
Klage auf Zahlung von Arbeitsentgelt und Widerklage auf Rückzahlung einer ...
- OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 U 43/03
Verschrottung von Sicherungseigentum
- LAG München, 30.10.2008 - 3 Sa 480/08
Aufrechnung gegen Betriebsrente
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Literatur im Internet zu § 389 BGB
- § 389 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufrechnung (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 389 BGB:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
- Rücktritt
- § 352 (Aufrechnung nach Nichterfüllung)
- Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
- § 422 I 2, II (Wirkung der Erfüllung)
- Sachenrecht
- Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- § 1224 (Befriedigung durch Hinterlegung oder Aufrechnung)
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