Rechtsprechung zu § 390 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 19 Entscheidungen zu § 390 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 7 Urteilsbesprechungen zu § 390 BGB bei ibr-online
- BGH, Tätlichkeiten des Lebensgefährten, 31.7.01 (NJW 2001, 3616)
Anwendbarkeit von § 19 III GKG im Rahmen von §§ 2 ff ZPO;
§ 19 III GKG, § 322 II ZPO, Zurückweisung einer behaupteten Gegenforderung wegen Verjährung (§ 390 BGB) ist keine Entscheidung über ihr Nichtbestehen, sondern über die Unzulässigkeit der Geltendmachung im Prozeß: keine Rechtskraftwirkung, keine Berücksichtigung hinsichtlich Kosten und Beschwer
Literatur im Internet zu § 390 BGB
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