Rechtsprechung zu § 41 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 41 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Klage gegen aufgelösten Verein, 5.4.79 (BGHZ 74, 212)
§§ 41, 49 BGB, § 50 I ZPO, Unzulässigkeit einer Klage gegen einen nicht mehr existierenden Verein, keine analoge Anwendung von § 265 ZPO
Literatur im Internet zu § 41 BGB
Querverweise
Auf § 41 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften
- Art. 163
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 231 (Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 53 (Kleinere Vereine)
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