Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 5 - Übertragung einer Forderung (§§ 398 - 413) |
Rechtsprechung zu § 412 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 50 Entscheidungen zu § 412 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 412 BGB
- Der Wettlauf der Sicherungsgeber
von RA Dr. Christian Lucas, Ibbenbüren (Überblick, PDF-Format)
Kurze Darstellung der von der Rechtsliteratur als "Wettlauf der Sicherungsgeber" bezeichneten Problemstellung und möglicher Lösungen.
via juratexte.de - § 412 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuervergütung - § 412 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Forderungsübergang
Legalzession (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 412 BGB:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 268 III (Ablösungsrecht des Dritten)
- Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
- § 426 II (Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang)
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Bürgschaft
- § 774 I (Gesetzlicher Forderungsübergang)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- § 6 (Forderungsübergang bei Dritthaftung)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Allgemeiner Teil
- Schadensversicherung
- Allgemeine Vorschriften
- § 86 (Übergang von Ersatzansprüchen)
- Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG)
- § 15 II (Ersatzpflichtige Kasse)
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